Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. Zimmermann GmbH Druck + Verlag



1. Inkrafttreten und Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Internetdruckerzeugnissen der Zimmermann GmbH Druck + Verlag (nachfolgend „Zimmermann“ genannt), soweit diese nicht durch schriftliche Individualabreden abgeändert werden.

1.2
Die AGB gelten gegenüber allen Kunden, Auftraggebern, Bestellern (nachfolgend „Kunde“ genannt), soweit diese ihre Rechnungsanschriften in Deutschland haben. Die AGB gelten grundsätzlich sowohl gegenüber Unternehmern wie gegenüber Verbrauchern i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

1.3
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass Zimmermann diesen ganz oder teilweise ausdrücklich zustimmt.

1.4
Zimmermann behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB, derzeit Stand 01.07.2011.


2. Auftragserteilung, Auftragsannahme, Termine

2.1
Der Kunde ist an seinen erteilten Auftrag gebunden. Der Vertragsinhalt ergibt sich verbindlich nur durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung seitens Zimmermann per E-Mail oder Fax oder durch die tatsächliche Lieferung der bestellten Ware.

2.2
Mündliche Nebenabsprachen oder ergänzende Vereinbarungen zum Vertrag gelten nur, wenn diese durch Zimmermann gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt worden sind.

2.3
Die Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware erfolgt bei normalem Geschäftsverlauf innerhalb der von Zimmermann genannten Lieferfristen. Zimmermann haftet allerdings nur dann für die Einhaltung von Lieferterminen, wenn diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert werden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung seitens Zimmermann auf die Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.4
In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen und/oder Liefertermine um die Zeit, während der das Hindernis besteht. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere vor in Fällen von Betriebsstörungen in Folge von Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, technischen Störungen oder Störungen von Datenleitungen, soweit diese Hindernisse für die Auftragsausführung von erheblichem Einfluss sind. Gleiches gilt auch, wenn das Hindernis bei einem Subunternehmer von Zimmermann auftritt, soweit dieser ganz oder teilweise mit der Auftragsdurchführung beauftragt war.


3. Auftragsausführung

3.1
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, werden die Aufträge auf der Grundlage der vom Kunden angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten ausgeführt. Die Daten sind in den von Zimmermann angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Bei abweichenden Dateiformaten kann eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleistet werden. Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten.

3.2
Zulieferungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, werden von Zimmermann nur auf ihre Verarbeitbarkeit überprüft. Sofern eine darüber hinausgehende Überprüfung gewünscht wird, muss der Kunde dies bei der Auftragserteilung mitteilen.

3.3
Alle vom Kunden eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur bei schriftlicher Vereinbarung und gegen Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus bei Zimmermann archiviert. Sofern diese Sachen versichert werden sollen, hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

3.4
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


4. Preise

4.1
Mangels anderweitiger Kennzeichnung sind durch Zimmermann angegebene Preise Brutto-Preise (d.h. die USt in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe ist enthalten). Angegebene Preise gelten innerhalb Deutschlands frei Haus. Verpackung, Fracht und Porto sind im Preis enthalten.

4.2
Von Zimmermann angegebene Preise gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die vom Kunden gelieferten Auftragsdaten den von Zimmermann angegebenen Dateiformaten entsprechen und verarbeitbar sind. Kosten, die durch notwendige Korrekturen an den angelieferten Daten entstehen, sind vom Kunden zu übernehmen.

4.3
Ein über die normale Bearbeitung hinausgehender Bearbeitungsaufwand wird seitens Zimmermann nur nach Rücksprache mit dem Kunden vorgenommen und mangels anderer Vereinbarungen mit einem Stundensatz von 50,00 Euro berechnet.


5. Zahlungsbedingungen

5.1
Die Zahlung des Kunden erfolgt per Vorauskasse oder per Barnachnahme. Bei Selbstabholung durch den Kunden erfolgt Barzahlung. Wird die Annahme der Nachnahme verweigert, hat Zimmermann einen Anspruch auf eine Kostenpauschale i. H. v. 20,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Unabhängig davon wird die Ware in Rechnung gestellt und ist zu bezahlen, bevor der Kunde ein Recht auf (erneute) Zusendung der Ware hat.

5.2
Soweit weder Vorauskasse noch Barnachnahme sondern eine anderweitige Zahlungsvereinbarung getroffen ist, sind Rechnungen durch den Kunden grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Gutschrift der Zahlung auf einem Konto von Zimmermann. Bei Vorauskasse erfolgt der Versand der bestellten Ware an den Kunden erst nach Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto bei Zimmermann.

5.3
Bei Aufträgen mit hohem Materialeinsatz kann Zimmermann eine angemessene Vorauszahlung vor Beginn der Auftragsdurchführung verlangen.

5.4
Im Falle der Nichtannahme der Ware oder der Fristüberschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Für den Zeitraum des Verzugs schulden Kunden, die Verbraucher sind, einen Zins i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB, Unternehmer schulden 8%-Punkte über dem Basiszinssatz. Schriftliche Zahlungserinnerungen oder Mahnungen werden dem Kunden zusätzlich mit je 5,00 Euro Mahnkosten berechnet.

5.5
Wenn nach Vertragsschluss Umstände erkennbar werden, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden hindeuten, so ist Zimmermann berechtigt, ungeachtet etwaig anderer vertraglicher Absprachen Vorauszahlung zu verlangen und/oder die Ware zurückzuhalten und/oder die Weiterarbeit an begonnener Leistungserbringung einzustellen, bis die Ware vollständig bezahlt ist. Diese Rechte gelten auch, wenn der Kunde sich mit der Zahlung von Lieferungen oder Leistungen gegenüber Zimmermann in Verzug befindet, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen.


6. Vertragsbeendigung

6.1
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsbestätigung (Ziff. 2.1) die zur Durchführung des Auftrages benötigten Daten an Zimmermann zu übermitteln (upload). Wenn die Druckdaten nicht innerhalb dieser Frist bei Zimmermann eintreffen, ist Zimmermann berechtigt, dem Kunden zur Nachholung dieser Handlung eine angemessene Frist zu setzen mit der Erklärung, dass Zimmermann den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn die Nachholung nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgt.

6.2
Bei einer Auftragsstornierung, die nicht auf von Zimmermann zu vertretenden Umständen beruht, hat der Kunde einen Betrag in Höhe von 45,00 EUR zu bezahlen. Liegt die Auftragssumme unter diesem Betrag, so reduziert sich der pauschalierte Schadenersatz für die Auftragsstornierung auf die Auftragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Zimmermann vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, gegenüber Zimmermann einen geringeren Schaden nachzuweisen und damit die Stornokosten entsprechend zu verringern.

6.3
Aufträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mind. 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.


7. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, Widerrufsbelehrung

7.1
Nach dem BGB steht dem Kunden, wenn er Verbraucher ist, beim Kauf von Waren über Online-Shops im Internet oder andere Fernabsatz-Vertriebswege grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu gem. §§ 312 d, 355 BGB.

7.2
Der Kunde kann seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen gegenüber Zimmermann ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. schriftliche Erklärung, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.

7.3
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Ware. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung, bei Lieferung von Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Kunden und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

7.4
Der Widerruf durch Erklärung oder Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Adresse: Einsteinstr. 4, 85716 Unterschleißheim
E-Mail: info@loewenflyer.de

7.5
Im Falle eines wirksamen Widerrufs richten sich die Rechtsfolgen nach § 357 BGB. Die beiderseits empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in einem verschlechterten Zustand zurückgewährt werden, ist ggf. Wertersatz vom Kunden zu leisten. Wertersatz ist nicht zu leisten, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist.

7.6
Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung an Zimmermann zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der bestellten Ware einen Betrag in Höhe von 40,00 EUR. nicht übersteigt. Andernfalls trägt Zimmermann die Versandkosten.

7.7
Ein Widerruf ist jedoch ausgeschlossen, sofern es sich bei der zu erbringenden Leistung um ein nach Kundenspezifikationen angefertigtes Produkt handelt oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurde (§ 312 d Abs. 4 Ziffer 1 BGB).


8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben im Eigentum von Zimmermann bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt der Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung des Kunden mit Zimmermann.


9. Urheberrechte

9.1
Der Kunde haftet allein dafür, dass durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Marken- oder Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte nicht verletzt werden. Der Kunde sichert zu, dass ihm die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen zustehen. Der Kunde stellt Zimmermann  von Ansprüchen wegen Verletzung von Marken- oder Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter frei, sofern solche Rechte durch die Ausführung des Auftrages doch verletzt sein sollten.

9.2
Für die von Zimmermann im Auftrag des Kunden erbrachten kreativen Leistungen behält sich Zimmermann alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Copyright) vor. Der Kunde bezahlt mit seinem Rechnungsbetrag nur für die erbrachte Arbeitsleistung als solche, nicht jedoch für Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht für Rechte der weitergehenden Vervielfältigung. Die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte können gegen Entgelt auf den Kunden übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des dafür vereinbarten Entgelts über.

9.3
Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite von Zimmermann dienen ausschließlich der Information des Kunden. Dessen Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten des Angebots gegenüber dem Kunden genießen urheberrechtlichen Schutz; das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei Zimmermann. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Alle anderen auf Zimmermann-Webseiten zitierten Marken, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Eigentümer bzw. Rechtsinhaber.


10. Gewährleistung und Haftung

10.1
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie von Vor- und Zwischenerzeugnissen zu prüfen. Die Gefahr von Fehlern geht mit der Druck- bzw. Herstellungsfreigabe des Kunden auf  ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst später entstanden sind oder erkannt werden konnten. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

10.2
Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Proofs und dem Endprodukt, auch wenn die Proofs durch Zimmermann erstellt wurden.

10.3
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Zimmermann nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen einen ihn beliefernden Zulieferer. Zimmermann ist berechtigt, sich von seiner Haftung gegenüber dem Kunden dadurch zu befreien, dass er seine Ansprüche gegen den Zulieferer an den Kunden abtritt. Die Haftung wegen Materialmängeln entfällt, wenn der Kunde das Material liefert.

10.4
Hat der Kunde neben elektronisch übermittelten Daten (s. Ziff. 3) keine Druckdaten (in Papierform) zur Verfügung gestellt und auch einen von Zimmermann angebotenen Proof oder Andruck nicht abgenommen, entfallen Haftungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Zimmermann für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Druckware.

10.5
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nur dann zur Beanstandung der gesamten Lieferung, wenn die mängelfreie Teillieferung für den Kunden gänzlich ohne Interesse ist.

10.6
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind ohne Vergütungsanpassung hinzunehmen.

10.7
Bei einer berechtigten Beanstandung der gelieferten Sache ist Zimmermann nach Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises und Rückgängigmachung des Vertrages. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

10.8
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder Zimmermann fahrlässig eine vertragstypische wesentliche Pflicht verletzt hat. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von Zimmermann verursacht werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen überlassener Vorlagen des Kunden wird nur bis zum Materialwert übernommen.

10.9
Sobald die Ware durch Zimmermann zum Zweck der Auslieferung an ein Speditionsunternehmen übergeben ist, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch für Frei-Haus-Lieferungen. Erkennbar beschädigte Sendungen darf der Kunde nur annehmen unter Feststellung der Beschädigung seitens des Spediteurs. Unterbleibt die Feststellung, entfallen alle diesbezüglichen Haftungsansprüche hieraus gegenüber Zimmermann.


11. Datenschutz und Bonitätsprüfung

11.1
Die aufgrund der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung bei Zimmermann gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Lediglich zu statistischen Zwecken werden für Google-Analytics Daten verwendet, die aber in keinem Fall personenbezogen sind.

11.2
Zimmermann ist berechtigt zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Zimmermann erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Auskünfte werden bei verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien eingeholt.

11.3
Auf schriftliche Anfrage des Kunden erhält dieser von Zimmermann Informationen über die Tatsache eingeholter Auskünfte und über das Ergebnis der Auskunftseinholung.


12. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Zimmermann (Unterschleißheim bzw. München).

 
Stand: Juli 2011

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